Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Catering

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die Bill-Event GmbH, Ernst-Leitz-Straße 5, 35394 Gießen, (nachfolgend Bill) mit dem Vertragspartner (nachfolgend Veranstalter) zum Zwecke der Lieferung oder Bereitstellung von Speisen, Getränken und/oder Equipmentausstattungen (Catering) abschließt.

Sofern der Vertrag auch die Miete von Zelthallen und -zubehör umfasst, gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich für den Cateringbereich.

 

§ 1 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt ausschließlich mit Bill und dem Veranstalter zustande.

 

§ 2 Einbeziehung von Subunternehmern

Sofern der Vertragspartner Subunternehmer beauftragt, verpflichtet er sich gegenüber Bill, alle mit Bill getroffenen Regelungen auch seinen Subunternehmern aufzuerlegen.

 

§ 3 Grundsatz der Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien, welche nach Vertragsschluss getroffen werden, sollen nach Möglichkeit schriftlich geschlossen werden.

 

§ 4 Zahlungsmodalitäten

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro (€).

(2) Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung. Die Rechnung kann per Post, Fax oder E-Mail zugehen.

(3) Am 11. Tag ab Zugang der Rechnung tritt automatisch Verzug ein, ohne dass es hierfür einer Mahnung bedürfte. Bill ist ab diesem Tag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern, bzw. in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern geltend zu machen.

 

§ 5 Eigene Speisen oder Getränke

Dem Veranstalter ist es untersagt, ohne schriftliche Zustimmung von Bill auf der Veranstaltung eigene Speisen oder Getränke entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten. Die Zustimmung kann auch nur für einzelne Speisen oder Getränke erteilt werden.

 

§ 6 Equipment

Das Equipment ist in der gleichen Beschaffenheit zurückzugeben, in der es geliefert wurde. Damit ist es insbesondere untersagt, das Equipment ohne Zustimmung von Bill zu bekleben.

 

§ 7 Leistungsstörungen

Sofern aus Gründen, die Bill nicht zu vertreten hat, das geschuldete Catering nicht oder nicht in der vereinbarten Art oder Menge zur Verfügung stehen, ist Bill berechtigt, qualitativ gleichwertige Ersatzprodukte zu verwenden bzw. zu liefern.

 

§ 8 Haftung zwischen den Vertragsparteien

(1) Die Vertragsparteien haften untereinander nicht für vertragstypische Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund. Damit sind insbesondere nicht nur vertragliche, sondern auch deliktische Ansprüche ausgeschlossen.

(2) Dies gilt nicht bei Verletzungen der Rechtsgüter Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.

 

§ 9 Haftung gegenüber Dritten/ Freistellung durch den Veranstalter

(1) Bill übernimmt keine Haftung gegenüber Dritten.

(2) Sofern Bill von Dritten auf Ersatz eines vertragstypischen Schadens in Anspruch genommen wird, stellt der Veranstalter Bill von diesen Ansprüchen frei. Dies gilt nicht bei Schäden, die Bill aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu verantworten hat.

 

§ 10 Haftung für offensichtliche Mängel

(1) Ist das Catering aus Sicht des Veranstalters mangelhaft, so hat er dies bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich gegenüber Bill anzuzeigen.

(2) Sofern der Veranstalter dies unterlässt, hat er gegen Bill keinen Anspruch auf Schadensersatz, Nachlieferung, Minderung oder auf Ersatz eines etwaigen entgangenen Gewinns.

 

§ 11 Rücktritt des Veranstalters

Sofern der Veranstalter vom Vertrag zurücktritt, hat er Bill die bis zum Zugang der Rücktrittserklärung tatsächlich angefallenen Aufwendungen zu ersetzen. Hierzu zählen neben den Kosten für das Catering auch die Personalkosten für die Planung bzw. Vorbereitung, welche mit einem Stundensatz i.H.v. 45,00 € berechnet werden.

 

§ 12 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen, die der Vertragspartner im Rahmen dieses Vertrages gegen Bill erwirbt, ist nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Bill wirksam. Dies gilt auch für Teilabtretungen.

 

§ 13 Personal

(1) Sofern bei Bill angestelltes Personal bei der Veranstaltung eingesetzt wird, verpflichtet sich der Veranstalter zur Einhaltung sämtlicher arbeitsrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Vorschriften.

(2) Bill bleibt zu jedem Zeitpunkt weisungsbefugt gegenüber des bei Bill angestellten Personals.

 

§ 14 Datenschutz

Bill versichert, keinerlei Daten des Vertragspartners ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterzugeben.

 

§ 15 Verschwiegenheitspflicht

Die Parteien verpflichten sich, über Vertragsinhalte sowie über sämtliche Kenntnisse, die sie im Zusammenhang mit der Abwicklung dieses Vertrages über den Vertragspartner erlangen, Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsbeendigung fort. Hiervon ausgenommen sind allgemein zugängliche Informationen.

 

§ 16 Genehmigungen und Verkehrssicherungspflicht

(1) Bill versichert, im Besitz sämtlicher Genehmigungen oder Konzessionen zu sein, die für die durch Bill geschuldeten Leistungen erforderlich sind.

(2) Es obliegt ansonsten dem Veranstalter, sämtliche notwendigen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Genehmigungen oder Konzessionen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, selbst einzuholen.

(3) Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Veranstalter.

 

 

§ 17 Alternative Streitbeilegung

 

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

§ 18 Gerichtsstand

(1) Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts, so gilt als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die dieses Rechtverhältnis betreffen, ausschließlich der Sitz der Firma Bill.

(2) Ansonsten gilt der Sitz der Firma Bill nur dann als Gerichtsstand, wenn der Veranstalter seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.